Unser Erbschaftsteuer-Service.

Für Erben in ganz Deutschland bieten wir den Full-Service zur Erbschaftsteuer und speziell zur Erbschaftsteuererklärung. 

Erbschaftsteuererklärung

Wir erstellen die gesetzeskonforme Erbschaftsteuererklärung und reichen sie beim zuständigen Finanzamt ein. Rechtssicher, form- und fristgerecht. 

Immobilienbewertung

Außerdem übernehmen wir die erforderliche Bewertung von Immobilienbesitz im Nachlass für die Festlegung von Erbschaftsteuer, natürlich steueroptimal.

Steuervermeidung

Im Sinne unserer Mandanten nutzen wir alle zulässigen Mittel, um die drohende Erbschaftsteuer zu verhindern oder jedenfalls maximal zu reduzieren. 

Komplett-Betreuung

Wir führen die gesamte Korrespondenz mit dem Finanzamt. Wir prüfen auch den Steuerbescheid. Sie brauchen sich somit um nichts weiter zu kümmern. 

Jetzt kostenfrei und unverbindlich zur Erbschaftsteuer beraten lassen.

Vereinbaren Sie Ihren Wunschtermin für die Besprechung.  

Vermeidung & Reduzierung drohender Erbschaftsteuer.

iele Erben zahlen – unnötigerweise – hohe Erbschaftsteuern. Selbst wenn der geerbte Nachlass eher klein ist, setzt das Finanzamt häufig relativ hohe Erbschaftsteuer fest. Auch große Vermögen werden oft hoch versteuert.

Wer gut beraten ist und die rechtlich zulässigen Möglichkeiten ausschöpft, kann – je nach Einzelfall – die Steuerlast erheblich verringern oder ganz vermeiden.

In unserer Beratungspraxis ist die Steuervermeidung zentraler Bestandteil unserer täglichen Arbeit. Vertrauen Sie nur einer Steuerberatung, die fit in diesem Bereich ist und das notwendige Know-how hat. 

Neben dem bekannten Freibetrag gibt es weitaus mehr legale Mittel, die Erben nutzen können, um die Erbschaftsteuer zu verhindern oder zu reduzieren. 


„Viele Erben hätten oft Tausende und sogar Zehntausende Euro weniger an Erbschaftsteuer zahlen müssen, wenn sie alle rechtlich zulässigen Steuerspar-Möglichkeiten ausgenutzt hätten. Die Betroffenen wissen häufig nicht, welche Mittel sie zur Steuerreduzierung nutzen können und wie man diese richtig einsetzt und bei den Finanzbehörden geltend macht.“

Olaf Hasselbruch
Rechtsanwalt

Über uns – Fokussiert auf die Erbschaftsteuer.

Mit der Erbschaftsteuer versucht der Staat auf einen erheblichen Teil Ihres Familienvermögens zuzugreifen. Die Besteuerung und vor allem die Abwehr von Steuerbelastungen sind aus Sicht der Erben daher von großer Wichtigkeit.

Das Erbschaftsteuerrecht ist hoch kompliziert und kann nicht nebenbei miterledigt werden. Hier ist die versierte Steuerberatung erforderlich. Deswegen widmen wir uns in Steuersachen nur der Erbschaftsteuer. 


Fokus Erbschaftsteuer

Manche bieten von allem ein bisschen. Wir hingegen machen nur eine Sache und zwar die Beratung zur Erbschaftsteuer. Dafür gründlich und ordentlich. 

Unsere Mandanten

Wir beraten Erben, Angehörige sowie Erbengemeinschaften aus ganz Deutschland. Dabei geht es häufig um das kleine Erbe ebenso wie um den größeren Nachlass. 

Klare Kostentransparenz

Wir teilen Ihnen unsere Kostenpauschale zu einem konkreten Festpreis verbindlich mit, bevor Sie uns beauftragen. 

Bundesweite Vertretung

Die Erbschaftsteuer ist Sache der Bundesländer. Wir sind bei allen Erbschaftsteuer-Finanzämtern in ganz Deutschland (jedes Bundesland) für Sie aktiv. 

Strategien zur Steuervermeidung

Für unsere Mandanten erarbeiten wir die richtigen Strategien, um die Erbschaftsteuer zulässig zu vermeiden oder jedenfalls nicht mehr Steuer leisten zu müssen als rechtlich erforderlich. 

Doppelte Kompetenz

Zusätzlich zur Steuerberatung leisten wir auch die Rechtsberatung rund um die Erbschaftsteuer und das gesamte Gebiet des Erbschaftsrechts. 

Rechtssicherheit und sofortige Klarheit

 Wir vermeiden Fehler, die bei Erben oft zu Nachteilen oder Ungewissheiten führen Erfahren Sie direkt, ob überhaupt und wie viel Erbschaftsteuer anfällt.

Sofortige Erreichbarkeit und Erledigung

Die kurzen Fristen bei Erbschaftsteuersachen erlauben es nicht, die Sache auf die lange Bank zu schieben. Daher gibt es bei uns keine langen Wartezeiten. 

Qualität – Jeder Schritt sitzt

Wir verfügen über langjährige Erfahrung und Know-how zur Erbschaftsteuer. Wir wissen was wir tun und wovon wir reden. Wir stellen die richtigen Fragen, um die richtigen Lösungen zu erarbeiten. 

In 4 Schritten zur Erbschaftsteuererklärung.

So funktioniert´s.

1.

Kontaktaufnahme

2.

Kostenfreie Ersteinschätzung

3.

Bequeme Online Mandatierung

4.

Erbschaftsteuererklärung

Kosten – Transparenz.

Unsere benannten Leistungen bieten wir zum Festpreis an (Kostenpauschale). 

Die benannten Pauschalen gelten für eine Erbschaft mit einem Nachlasswert bis 1 Mio. Euro. Bei höheren Nachlasswerten teilen wir Ihnen die dafür geltenden Pauschalbeträge gesondert mit. 

Die Pauschale für die Erbschaftsteuererklärung beinhaltet die Erstellung der Erbschaftsteuererklärung und Einreichung bei dem zuständigen Finanzamt sowie die damit verbundene Steuerberatung.

Die Pauschale für die Steuererklärung zur Immobilienbewertung gilt je Immobilie (Haus, Wohnung, Grundstück oder andere Immobilienart), die sich im Erbe befindet. 

2.400 Euro Pauschale für die Erbschaftsteuererklärung

780 Euro Pauschale für die erforderliche Zusatz-Erklärung zur Immobilienbewertung 
– falls Immobilie zum Erbe gehört –

Kontakt.

Vertrauen Sie unserer Kompetenz & Durchsetzungsstärke.

Im Rahmen der kostenlosen Erstberatung prüfen wir für Sie, wie sich Ihre Erbschaftsteuer-Angelegenheit darstellt. Wir beraten Sie zum individuellen Vorgehen.

Vereinbaren Sie unverbindlich Ihren Wunschtermin oder rufen Sie uns direkt an.

Ansprechpartner

Wir beraten Sie zur Erbschaftsteuer

Rechtsanwalt Thomas Diler
Rechtsanwalt Olaf Hasselbruch